FIS-Regeln für sicheres Skifahren
Schnelle Skier laden zum schnellen Fahren ein, gute, breite Pisten zu weiten Kurven. Nur dass man selten alleine auf der Piste unterwegs ist und daher wohl oder übel auf andere Skifahrer und Snowboarder Acht geben muss.
Gerade an den Wochenenden und natürlich zur Hochsaison ist auf den Pisten eine Menge los. Da fahren Skilehrer mit zehn Kindern im Anhang im leichten Gelände, Carver ziehen große Kurven, Snowboarder und Freestyler suchen sich am Pistenrand kleine Sprünge und mittendrin versucht der Ehemann mit fragwürdigen Methoden seiner Ehefrau das Skifahren beizubringen.
Damit in all dem Gewimmel ja nichts passiert, muss sich jeder an gewisse Regeln halten, die die FIS (Internationaler Skiverband) standardisiert hat und die für den gesamten Alpenraum gelten.
Die 10 FIS Skiregeln:
1. Rücksicht: Skifahrer und Snowboarder sollen sich so auf der Piste verhalten, dass sie keine anderen gefährden, schädigen oder einschränken.
2. Geschwindigkeit und Fahrweise: Jeder Pistenteilnehmer muss selber wissen, was er kann. Daher muss er die Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können anpassen, sowie dem Gelände, dem Schnee und den Wetterverhältnissen. Auf Sicht fahren ist ein Muss.
3. Fahrspur: Die Fahrspur muss jeweils so gewählt werden, dass keiner keinen gefährdet. Demnach muss der von hinten Kommende seine Fahrspur dem vor ihm Fahrenden anpassen.
4. Überholen: Überholt werden darf von allen Seiten. Doch Sicherheitsabstand einhalten ist Pflicht: der Überholte muss für alle seine Bewegungen noch genug Platz haben.
5. Einfahren und Anfahren: Hier gilt dasselbe wie für das Autofahren. Vorfahrt geben und sich sinnvoll einreihen. Skifahrer und Snowboarder müssen sich in allen Richtungen davon überzeugen, dass er ohne Gefahr einfahren kann.
6. Anhalten: Hin und wieder muss man bei der Abfahrt auch rasten. Das aber nur an übersichtlichen Stellen und vorausblickend. Stürzt man hingegen an einer unübersichtlichen Stelle, so sollte man sie so schnell als möglich räumen.
7. Aufstieg und Abstieg: Wer auf der Piste zum Beispiel mit Tourenskiern nach oben geht oder zu Fuß, sollte sich am Pistenrand bewegen. Dasselbe gilt für das Absteigen per Pedes.
8. Markierung: Skifahrer und Snowboarder müssen Markierungen respektieren und Verbote und Gebote einhalten.
9. Hilfeleistung: Passiert ein Unfall ist jeder Pistenteilnehmer zur Hilfeleistung verpflichtet.
10. Ausweispflicht: Im Falle eines Unfalls muss sich jeder Skifahrer oder Snowboarder ausweisen können. Egal ob beteiligt oder nicht.